Liebe Besucherinnen und Besucher,
ich möchte Sie darüber informieren, dass diese Website ab sofort nicht mehr aktualisiert wird. Von 2019-2024 war ich Landtagsabgeordnete. Diese Zeit ist nun beendet und diese Seite wird nun als Archiv für meine bisherigen politischen Beiträge und Aktivitäten bestehen bleiben.
Sie können weiterhin auf alle Inhalte zugreifen, jedoch werden keine neuen Informationen mehr hinzugefügt.
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung während meiner politischen Tätigkeit.
Herzliche Grüße
Sahra Damus
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Am 21.02.2024 hat der Landtag das Kommunalrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen
und damit u.a. die Regelungen zu den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten rechtlich
klarer gefasst. Unter anderem wurde dabei auf eine Angleichung der Regelungen und Auf-
gaben der kommunalen und der behördlichen Gleichstellungsbeauftragten abgehoben und
die Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten verbessert.
Mit Stand vom 01.07.2024 hat der Städte- und Gemeindebund Brandenburg ein „Muster
einer Hauptsatzung für amtsfreie und amtsangehörige Städte und Gemeinden im Land
Brandenburg“ veröffentlicht, die die gleichstellungspolitischen Regelungen der Kommunal-
verfassung und des Landesgleichstellungsgesetzes ausgestaltet.
Dabei werden die Beteiligungsmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten durch Haupt-
satzungsregelungen derart eingeschränkt, dass eine offene und kommunikative Zusam-
menarbeit der Gleichstellungsbeauftragten mit Gemeindevertretung und -verwaltung kaum
möglich erscheint. Ferner werden Regelungen zur geschlechtergerechten Sprache getrof-
fen, die der Intention des Gesetzgebers, die er nicht zuletzt in einer geschlechtergerechten
Formulierung der Kommunalverfassung, aber auch der Landesverfassung zum Ausdruck
gebracht hat, konterkarieren. (mehr …)
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Negative Auswirkungen des Oderausbaus auf den Hochwasserschutz
Aktuell beobachten wir ein bedeutendes Hochwasser an der Oder. Bei einem europäischen
Fluss, der durch Tschechien, Polen und Deutschland fließt und mit der Grenzoder sogar
über mehrere hundert Kilometer Grenzfluss zwischen Deutschland und Polen ist, ist eine
enge Abstimmung zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten von Nöten, um einen effektiven
Hochwasserschutz zu gewährleisten. (mehr …)
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Im LNVP 2023-2027 wurden die für eine Potentialuntersuchung vorhergesehenen Strecken,
basierend auf dem Reaktivierungsgutachten aus dem Jahr 2022, in zwei Pakete eingeteilt.
Die „Wriezener Bahn“, die Strecke Werneuchen-Wriezen, wurde in Paket 1 aufgenommen.
Im LNVP ist angekündigt, für insgesamt zehn Reaktivierungsstrecken und vier Haltestellen
Machbarkeitsstudien mit Nutzen-Kosten-Analyse durchzuführen, inklusive Ermittlung der
jährlichen Betriebskosten. Die beantwortete Mündliche Anfrage Nr. 2151 von MdL Andreas
Büttner im Juni 2024 ließ erkennen, dass die Beauftragung zur Untersuchung des ersten
Pakets zum Zeitpunkt noch nicht erfolgt war. Das Vergabeverfahren für die Machbarkeits-
studie befände sich laut Aussage des Ministers für Infrastruktur und Landesplanung noch in
der Konzeption. Zufolge dem von der CDU beantworteten Wahlprüfstein der Initiative Wrie-
zener Bahn e.V. wurde die Machbarkeitsstudie für das Paket 1 jedoch inzwischen vergeben.
Erste Erkenntnisse der mehrjährigen Untersuchung würden Ende 2024 bzw. Anfang 2025
vorliegen. (mehr …)
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