Zehn Jahre Istanbulkonvention – Für ein Recht auf ein gewaltfreies Leben: Mehr Plätze in Frauenhäusern erforderlich! Am 11. Mai 2011 – vor genau 10 Jahren – verabschiedete der Europarat das Abkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbulkonvention.
Dazu Sahra Damus, bündnisgrüne Frankfurter Landtagsabgeordnete:
„Mit der Istanbulkonvention wurde vor 10 Jahren ein umfassender rechtlicher Rahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geschaffen. Es ist alarmierend, dass immer noch etwa jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner wird. Durchschnittlich versucht in Deutschland jeden Tag ein Mann, seine (Ex)Partnerin zu töten. Während der Corona-Krise hat sich die Situation für Frauen und Kinder weiter verschärft.
Derzeit stehen in Brandenburg aber nur 302 Plätze in 127 Räumen für schutzbedürftige Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Die Istanbulkonvention hält ein weitaus größeres Angebot für angemessen. Pro 10.000 Einwohnerinnen sollte 1 Familienplatz (= 2,5 Plätze) zur Verfügung stehen. Für Brandenburg wäre laut Konvention ein Angebot von 632 Plätzen in 253 Räumen erforderlich.
Wir wollen Gewalt gegen Frauen entschlossen bekämpfen und dazu das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen ausbauen und Schutzangebote wie Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen stärken.
Dafür muss der „Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Kindern“ so bald wie möglich fortgeschrieben werden.“