Umsetzung des Rahmenlehrplans zu Gleichstellung der Geschlechter und Bildung
für sexuelle Selbstbestimmung
Gendersensible Bildung und Bildung zu sexueller Selbstbestimmung und damit auch zur
Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten sind Teil des seit dem Schuljahr 2017/18
wirksamen gemeinsamen Rahmenlehrplans für die Länder Brandenburg und Berlin für die
Jahrgangsstufen 1–10. Die „Fachübergreifende Kompetenzentwicklung“ sieht u. a. die The-
menbereiche „Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender
Mainstreaming)“ und „Sexualerziehung/Bildung für sexuelle Selbstbestimmung“ vor. Uns er-
reichen Hinweise, dass diese Themen nicht an allen Schulen im Unterricht abgebildet oder
nur unzureichend behandelt werden.Selbstverständlich ist es Aufgabe jeder einzelnen
Schule, wie sie ihr Curriculum auf Basis des Rahmenlehrplans ausgestaltet. Dennoch ist zu
erwarten, dass die beiden fächerübergreifenden Kompetenzen nicht zu Gunsten anderer
Themenschwerpunkte gänzlich ignoriert werden, da die Auseinandersetzung mit Themen-
stellungen der Geschlechtergerechtigkeit sowie der sexuellen und geschlechtlichen
Selbstbestimmung wichtig für die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
und für die Ausprägung ihres Gesellschaftsbildes sind. Den Schulen stehen hierzu außer-
schulische Träger und Fortbildungseinrichtungen in Brandenburg und Berlin unterstützend
zur Verfügung.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie die im Rahmenlehrplan als
„Fachübergreifende Kompetenzentwicklung“ verankerten Themenbereiche „Gleich-
stellung und Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender Mainstreaming)“ und „Se-
xualerziehung/Bildung für sexuelle Selbstbestimmung“ in den Brandenburger Schulen
umgesetzt werden?
2. Welche Hinweise und Materialien stellt das LISUM den Schulen und Lehrkräften über
den Bildungsserver Berlin Brandenburg für die Themenbereiche Gleichstellung und
Gleichberechtigung der Geschlechter“ und „Sexualerziehung/Bildung für sexuelle
Selbstbestimmung“ zur Verfügung?
3. Welche Angebote von Freien Trägern zu Genderpädagogik, Sexualerziehung, sexuel-
ler Selbstbestimmung und sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stehen den Schulen
im Land Brandenburg zur Verfügung?4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie diese Angebote von Bran-
denburger Schulen in Anspruch genommen werden?
5. Welche Unterschiede gibt es dabei in der regionalen Verteilung und nach Schultypen?
6. Welche Fortbildungsmöglichkeiten des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts
Berlin Brandenburg (SFBB), Freier Träger und anderer Institutionen stehen Lehrkräf-
ten und sonstigen pädagogischen Kräften des Landes Brandenburg für die genannten
Themenbereiche zur Verfügung und in welchem Umfang werden diese wahrgenom-
men?
7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung auch in Kooperation mit anderen, die
Schulen zu ermutigen, den Rahmenlehrplan für die genannten Themenbereiche an-
gemessen umzusetzen?