Heute berät das Brandenburger Landesverfassungsgericht über das hiesige Paritätsgesetz, das der Landtag auch auf Initiative der bündnisgrünen Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet hatte.
Dazu äußert sich die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, SAHRA DAMUS, wie folgt:
„Die intensive Debatte, die wir heute im Gerichtssaal erleben dürfen, stimmt uns zuversichtlich – und sie macht deutlich, dass es hier nicht um Schnellschüsse geht. Das Gericht nimmt sich Zeit, um eine sorgsame Abwägung zwischen Wahlrechtsgrundsätzen und Gleichstellungsauftrag vorzunehmen. Eine solche ist unerlässlich, und wir erwarten sie mit Spannung. Die Verhandlung zeigt auch: Das Wahlrecht dient den Menschen und muss sich insofern stets weiterentwickeln, wie beispielsweise auch das Steuer- oder Familienrecht. So hat es auch die Prozessvertreterin des Landtags überzeugend dargelegt.“
Die Fraktionsvorsitzende PETRA BUDKE ergänzt:
„Gleichzeitig ist unsere Haltung klar: Das Grundgesetz gibt der Politik den klaren Auftrag einer Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Unsere Landesverfassung beinhaltet zudem einen umfassenden Gleichstellungsauftrag, der das Land zu wirksamen Maßnahmen verpflichtet. In seinem Verfassungsauftrag unterscheidet sich Brandenburg auch von Thüringen, wo kürzlich ein vergleichbares Gesetz abschlägig vom Landesverfassungsgericht beschieden worden war.“
Die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ALEXANDRA PICHL, sagt:
„Wahre Gleichberechtigung ist erst dann erreicht, wenn Frauen gleichbeteiligt an politischen Entscheidungen und an der Gesetzgebung mitwirken können. Leider sind wir davon in zahlreichen Parlamenten, auch im Brandenburger Landtag und im Bundestag, noch weit entfernt, wie Frauenanteile um die 30 Prozent beweisen. Hier kann das Paritätsgesetz – das sich Brandenburg als erstes Land gegeben hat – eine wirksame Maßnahme sein. Das haben Paritätsgesetze in anderen Ländern gezeigt.“