Nachdem die polnische Regierung mit weitreichenden Plänen zum Ausbau der Oder an die Öffentlichkeit getreten war, hat nun auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf deutscher Seite nachgezogen. Mit Pressemitteilung vom 2. Februar wurde das sogenannte Scopingverfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung der „Stromregelungskonzeption für die Grenzoder“ eröffnet. Wie im Umweltausschuss im Brandenburger Landtag am 10. Februar von Umweltminister Axel Vogel erläutert wurde, hat das Ministerium bisher nur per Pressemitteilung von dem Vorhaben erfahren. Als Träger öffentlicher Belange sind die zuständigen Fachbehörden zu beteiligen.
Die umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Isabell Hiekel, sagt dazu:
„Wir erwarten, dass es bei dem Vorhaben um die Gewährleistung des Hochwasserschutzes geht und nicht darum, die Oder für die Schifffahrt auszubauen. Eine Regulierung und Vertiefung der Oder zum Zwecke der Schifffahrt, wie dies von polnischer Seite vorgesehen ist, hätte fatale Folgen für das Fluss-Ökosystem und die angrenzenden Auen. Mit dem nun eingeleiteten Verfahren besteht die Chance, negative Entwicklungen zu vermeiden und die Flusslandschaft mit der Maßnahmenumsetzung ökologisch aufzuwerten. Diese Chance sollte genutzt werden, um auch die Maßnahmen auf polnischer Seite in einen ökologisch vertretbaren Rahmen zu lenken.“
Sahra Damus, bündnisgrüne Landtagsabgeordnete aus Frankfurt (Oder), ergänzt:
„Die Weltbank als Geldgeberin ist gefordert, kritisch zu bewerten, wofür ihre Gelder hier tatsächlich eingesetzt werden. Beantragt und bewillig wurden sie für den Hochwasserschutz, nun ist aber immer offener die Rede vom Ausbau für die Güterschifffahrt im großen Maßstab. Zudem müssen die Warnungen ernst genommen werden, dass die Ausbaumaßnahmen das Hochwasserrisiko sogar erhöhen könnten, etwa in Hohenwutzen. Auch bleibt völlig unberücksichtigt, dass das Trockenfallen der Flussauen CO2 aus den vermoorten Feuchtwiesen freisetzen würde und damit klimaschädlich wäre.“
Hintergrund:
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen hatten 2015 ein gemeinsames Abkommen geschlossen, wonach für die Maßnahmenplanung an der Oder eine von beiden Staaten akzeptierte Stromregelungskonzeption zugrunde gelegt werden soll. Ziel ist im Wesentlichen die Instandsetzung und Optimierung der vorhandenen Buhnen, um die erforderliche Fahrrinnentiefe für den Eisbrechereinsatz gewährleisten zu können. Gleichzeitig gilt es, negative Auswirkungen auf das Hochwasserabflussprofil, insbesondere unter Eisbedingungen, zu reduzieren. Die „Stromregelungskonzeption für die Grenzoder“ wird jetzt von deutscher Seite einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Diese findet im Vorfeld der Planungsebene statt und befasst sich u.a. mit voraussichtlichen Umweltauswirkungen.