Mai 19, 2021 | Anfragen, im Landtag

Meine Mündliche Anfrage zur Stadtbrücke und Ortsumfahrung in Bad Freienwalde

Die Stadtbrücke der B 158 durch Bad Freienwalde ist in der Stadt seit vielen Jahren Diskussionspunkt. Unseren Kenntnissen nach muss die Brücke in jedem Fall abgerissen werden, da sie baufällig ist. Daher besteht nicht die Option, sie zu erhalten. Der Bund hat der Stadt die Entscheidung überlassen, ob anstelle der abgerissenen Brücke eine neue Brücke oder stattdessen ein Kreisverkehr gebaut werden soll. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mehrheitlich für einen Kreisverkehr entschieden.

Zudem wird vom Bund eine Ortsumfahrung für die B 167 durch das naturschutzfachlich wertvolle Hammerthal geplant, gegen die es Kritik von Anwohnerinnen und Anwohnern gibt. Unseren Kenntnissen nach werden die Planungen für die Ortsumgehung aktuell vorange- trieben, unabhängig davon, ob man sich letztendlich für den Kreisverkehr oder für einen Wiederaufbau der Brücke entscheidet.

Dazu frage ich die Landesregierung: Trifft die in der Einleitung skizzierte Feststellung zu, dass Planung und Bau der Ortsumfahrung B 167 vom Bund momentan in jedem Fall verfolgt werden, unabhängig davon, welche Verkehrsführung für die B 158 gewählt wird?

Quelle: Drucksache 7/3569 (S. 3)

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