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Am 25. März 2021 beschloss der Landtag, die Mehrspra-
chigkeitskompetenz im Land aktiv zu fördern und auszubauen. Damit bekannte er sich zu
einem von der Europäischen Union formulierten Ziel, dass jede EU-Bürgerin und jeder EU-
Bürger neben der Muttersprache zwei Fremdsprachen erlernen soll. In Brandenburg um-
fasst dies nicht nur die Nachbarsprache Polnisch, sondern auch die im Land gesprochenen
Regional- und Minderheitensprachen wie das Sorbische und das Niederdeutsche. Zudem
wird von den in Brandenburg lebenden Migrantinnen und Migranten eine große Vielfalt von
Sprachen gesprochen, die das Mehrsprachigkeitskonzept ausdrücklich würdigt:
„Die Wertschätzung und Förderung der Herkunftssprachen spielt im Prozess des Ausbaus
von Mehrsprachigkeit eine wichtige Rolle. Nicht nur verfügt die Herkunftssprache über eine
identitätsstiftende und stärkende Funktion für das Individuum; sie ist gleichzeitig eine ge-
sellschaftliche Ressource und bietet ökonomische Chancen auf einem transnationalen Ar-
beitsmarkt. Dies betrifft insbesondere den Ausbau der familiensprachlichen Kenntnisse in
Richtung schriftsprachlicher Kenntnisse. Erst durch den Ausbau der Sprachkompetenz hin
zu auch professionell einsetzbaren Fähigkeiten wird es gelingen, sprachliche Diversität in
ganzer Breite und auf Augenhöhe zu gestalten.“ (S. 89 des Mehrsprachigkeitskonzeptes,
https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/140/broschuere_mehrsprachigkeitskon-zept.pdf)
Die aktuelle Spracherwerbsforschung zeigt außerdem, dass das Erlernen einer Zweitspra-
che umso besser gelingen kann, wenn Lernende Muttersprache und Zweitsprache aufei-
nander beziehen können. Ein qualifizierter und nachhaltiger Unterricht in der jeweiligen Her-
kunftssprache wirkt sich demnach positiv auf den Sprachlernprozess des Deutschen als
Zweitsprache aus.
Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund haben im Land Brandenburg die Möglich-
keit, freiwilligen Zusatzunterricht in ihrer Herkunftssprache zu besuchen. Dieser wird aktuell
in elf Sprachen angeboten. Zur Anerkennung der herkunftssprachlichen Sprachkompetenz
werden Sprachfeststellungsprüfungen angeboten. Das Mehrsprachigkeitskonzept des Lan-
des Brandenburg betont an mehreren Stellen (S. 83, 85, 112, 113, 117), den Ausbau dieser
Prüfungen vorantreiben zu wollen.
Die Antworten der Landesregierung auf meine Fragen finden Sie hier.