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Juni 15, 2022 | Meine Themen, Oder-Ausbau, Pressemitteilungen

Pressemitteilung: Einordnung des gestrigen Urteils des Verwaltungsgerichts in Warschau bzgl. der Baumaßnahmen an der Oder

Zum gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts in Warschau hinsichtlich der Baumaßnahmen an der Oder äußert sich die Frankfurter Bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sahra Damus wie folgt: Das polnische Verwaltungsgericht hat mit dem gestrigen Urteil den Beschluss des Generaldirektors für Umweltschutz der Polnischen Umweltbehörde zum sofortigen Vollzug der Bauarbeiten an der Oder aufgehoben. Damit ein Baustopp an der Oder jedoch wirksam wird, muss in Polen die betreffenden Behörde den Beschluss nach Zugang des Urteils noch einmal selbst treffen. Dazu ist der Generaldirektor nun aufgefordert und er ist dann an die Gerichtsentscheidung gebunden. Welche Kritikpunkte der Umweltverbände und des Brandenburger Umweltministeriums das Gericht aufgegriffen hat, wird sich erst in der Begründung des Urteils zeigen. Es wird in den kommenden Wochen erwartet. (mehr …)

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Mai 19, 2022 | Anfragen, im Landtag, Meine Themen

Kleine Anfrage: Eröffnung von Bankkonten durch Geflüchtete bei der MBS

Mir liegen Berichte vor, wonach es für ukrainische Flüchtlinge, die einen Pass, der nur in
kyrillisch ausgestellt ist, zu Problemen mit der Kontoeröffnung bei der Mittelbrandenburgi-
schen Sparkasse kommt, da keine ausreichende Identifizierung möglich sei. Dazu habe ich bei der Landesregierung nachgefragt.
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Mai 10, 2022 | Anträge, im Landtag, Meine Themen

Antrag der Koalition: Den traditionellen Obstanbau im Land Brandenburg erhalten und zukunftsfest aufstellen

Der Antrag zum Download

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Februar 21, 2022 | Meine Themen

Entschädigungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Statement zum Hohenzollern-Gerichtsverfahren

Es ist schon sehr schief, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen einerseits das Land Brandenburg verklagt, aber andererseits mit Verweis auf den Bund und das Land Berlin das Verfahren erneut aussetzen will. Weder der Bund noch Berlin sind Beklagte in diesem Verfahren. Das ist also keine plausible Begründung, um die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verhindern. Wenn er die gerichtliche Auseinandersetzung offensichtlich seit mehreren Jahren selbst nicht fortführen möchte, gibt es einen einfachen Weg, diese zu beenden: Er kann die Klage zurückziehen (mehr …)

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