Aus der Begründung: In den vergangenen 25 Jahren wurde sowohl das Landesrecht als auch die Praxis der Sprachförderung deutlich weiterentwickelt. Auch die beiden Sprachen Niedersorbisch und Niederdeutsch sind heute deutlich präsenter als damals. Aus diesem Grund soll geprüft wer-den, ob es zum einen eines Gesetzes zum Schutz der niederdeutschen Sprache bedarf und ob das Land zum anderen faktisch bereits Vorschriften aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erfüllt, die bisher seitens der Bundesrepublik formal nicht übernommen wurden. In diesem Zusammenhang soll weiterhin geprüft werden, ob die Übernahme solcher Vorschriften gegenüber dem Bund angemeldet werden soll.
Mein Statement dazu: https://www.facebook.com/watch/?v=3779603045428193
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