Im Rechtsstreit über mögliche Rückgabeansprüche des ehemaligen Hauses Hohenzollern hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Frist für die Stellungnahme zur Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens bis zum 15. August 2020 verlängert.
Ich frage die Landesregierung:
Plant das Land Brandenburg, bis zum 15. August 2020 einen Antrag zur Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens zum Rechtsstreit mit dem Haus Ho- henzollern zu stellen?
(Quelle Landtag Brandenburg – 7. Wahlperiode Drucksache 7/1444, S. 1)