In dem seit Jahren schwelenden Streit um die Hochstraßenbrücke (B158) und die mögliche Umgehungsstraße der B167 in Bad Freienwalde im Zusammenhang zur Beibehaltung des Kurstadt-Status gibt es immer wieder unterschiedliche Interpretationen der Auflage, die der Landesfachbeirat für Kurortentwicklung von der Stadt erwartet.
Die Landtagsabgeordnete Sahra Damus, Bündnis ´90 / Die Grünen, hat daher in ihrer mündlichen Anfrage um Klärung gebeten, inwieweit der Abriss der Hochstraßenbrücke oder der Bau einer Umgehungsstraße als Auflage zum Erhalt des Kurstadt-Status gefordert sei.
Die Antwort der Gesundheitsministerin fällt ganz eindeutig aus: „Der Abriss der Brücke gehört nach wie vor zu den Auflagen für die staatliche Anerkennung als Moorheilbad. Der Bau einer Umgehungsstraße hingegen steht nicht als Auflage im Änderungsbescheid.“
Evelyn Faust, Stadtverordnete (Bündnis ´90 / Die Grünen) sagt dazu: „Wir sehen uns in der Auffassung bestätigt, dass die Erfüllung der Auflage des LFB mit Abriss der stadtbildstörenden Hochstraßenbrücke und einladender Neugestaltung der Ortsdurchfahrt, wie sie bereits von der SVV beschlossen wurde und im laufenden Planungsverfahren weit fortgeschritten ist, nicht weiter in Frage gestellt und endlich umgesetzt werden sollte. Zudem müssen auch endlich die anderen Auflagen wie kurstadtrelevante Angebote für das Prädikat „Moorheilbad“ sowie Erhöhung der Übernachtungskapazitäten für Kurgäste erfüllt werden. Jedoch wäre es ein bedeutendes Signal nach Potsdam, dass die Stadt gewillt ist, die erforderlichen Auflagen zu erfüllen.“
Sahra Damus ergänzt: „Nun haben wir ein stimmiges und klares Bild: Der Abriss der Hochstraßenbrücke ist zwar schon allein aufgrund der Baufälligkeit notwendig, aber auch Auflage für den Erhalt des Kurort-Status. Ein Wiederaufbau hingegen würde den Kurstadt-Status akut gefährden. Der mehrheitlich befürwortete Kreisverkehr macht den Kurort nicht nur attraktiv, sondern kann den Verkehr gemäß den aktuellen Prognosen problemlos aufnehmen. Kreisverkehre tragen nachweislich zu einem ruhigen, flüssigen und damit schadstoffärmeren Verkehrsfluss bei. Das passt zum Kurort. Da sich die Verkehrsprognosen aus den 1990er Jahren nicht in dem Maße erfüllt haben, ist die Umgehungsstraße nicht mehr notwendig und sie ist – wie wir nun wissen – auch keine Auflage im letzten Änderungsbescheid. Im Gegenteil, sie würde die Kurstadt um unberührte Natur und mehrere attraktive Wanderwege berauben. Auf sie zu verzichten ist also ganz im Sinne des Erholungswertes.“
Evelyn Faust weist zudem darauf hin: „Die Chance auf eine moderne Neugestaltung der Ortsdurchfahrt ist einmalig. Würde die Betonbrücke nach dem notwendigen Abriss wieder aufgebaut, wäre diese Chance bis zum Ende des Jahrhunderts unwiederbringlich vertan und der städtebauliche Missstand den nächsten Generationen aufgebürdet. Fakt ist schließlich auch, dass der Bau einer Umgehungsstraße nicht als Auflage zum Erhalt des Kurstadt-Status im Änderungsbescheid gefordert wird. Um die Verkehrssituation für die Stadt Bad Freienwalde zu verbessern, gehört also nicht der Neubau einer neuen Trasse durch ein wertvolles Waldgebiet, die sich aus heutiger Sicht aus vielerlei Gründen überholt hat, sondern ein Vorantreiben der Verkehrswende, die auf nachhaltige Mobilitätskonzepte, Ausbau des ÖPNV und eine Umrüstung der Fahrzeugflotte setzt“.