Dezember 14, 2023 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede im Landtag: Evaluation von Regelungen des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes

Foto: Judy van der Velden

Am 11. Februar wird das Brandenburger Musik- und Kunstschulgesetz zehn Jahre alt. Ein Gesetz, um das uns viele andere Bundesländer beneiden. Denn es hat sich sehr bewährt. Es war für die Musik- und Kunstschulen nicht zuletzt während der Pandemie eine wertvolle Rückendeckung. Weil es Planungssicherheit schafft. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei den Musik- und Kunstschulen für ihr großes Engagement bedanken: Sie sind es, die musische und künstlerische Fähigkeiten in der Breite der Bevölkerung vermitteln und den Nachwuchs für musikalisch-künstlerische Berufe ausbilden. – Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste!

Am 11. Februar wird das Brandenburger Musik- und Kunstschulgesetz zehn Jahre alt. Ein Gesetz, um das uns viele andere Bundesländer beneiden. Denn es hat sich sehr bewährt. Es war für die Musik- und Kunstschulen nicht zuletzt während der Pandemie eine wertvolle Rückendeckung. Weil es Planungssicherheit schafft.

An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei den Musik- und Kunstschulen für ihr großes Engagement bedanken: Sie sind es, die musische und künstlerische Fähigkeiten in der Breite der Bevölkerung vermitteln und den Nachwuchs für musikalisch-künstlerische Berufe ausbilden. Sie sind es auch, die mit dem VdMK die wunderbaren Projekte im Landesprogramm „Musische Bildung für alle“ umsetzen: Klasse:Musik, Klasse:Kunst, Inklusive Musik, Kultur-Kita und die Klingende Kita.

Und ja, dieses Programm ist bisher nicht vom Gesetz abgedeckt. Dies zu ändern, können wir heute leider nicht beschließen, da wir eine Änderung des Gesetzes und des ja bereits beschlossenen Doppelhaushalts in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen können.

Ja, es ist richtig: Das Gesetz sah eine Evaluation nach fünf Jahren vor und das hat leider länger gedauert. Dennoch enthält sie sinnvolle Empfehlungen, denen wir uns in Teilen anschließen wollen:

– Wir sollten die Fortbildungsverpflichtung auf ein realistisches Maß von 80 Prozent senken. – Wir unterstützen Maßnahmen zur Entbürokratisierung z. B. durch Stichprobenregelungen und Digitalisierung. – Wir wünschen uns, dass die Musik- und Kunstschulen den Weg zur Inklusion weiter beschreiten. Dabei geht es uns um einen umfassenden Inklusionsbegriff. Das betrifft auch Kinder, die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten. Sicherlich ist aber auch das Land in der Pflicht, seinen Teil – z. B. beim erwähnten Landesprogramm – beizutragen.

An einer Stelle jedoch weichen wir von den Empfehlungen ab: Ja, die Zahl der anerkannten Kunstschulen stagniert bei sechs. Daraus folgt für uns aber nicht, sie auf einen Projektförderstatus zurückzustufen, sondern wir wollen bewusst die Fördermöglichkeit und die Augenhöhe zu den Musikschulen aufrechterhalten. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sollten vereinfacht werden.

Das gravierendste Problem für die Musik- und Kunstschulen ist es, Fachkräfte zu halten und Nachwuchs zu finden. Denn sie konkurrieren natürlich mit den allgemeinbildenden Schulen um die Musik- und Kunstlehrkräfte. Und können eben besser bezahlen. Die großen Tarifunterschiede zu den Schulen sind ein bundesweites Problem. Der Musik- und Kunstschulverband hat uns dazu Lösungsvorschläge unterbreitet. Die sind aber ehrlicherweise so kostspielig, dass wir sie mit dem bis 2024 bereits beschlossenen Haushalt definitiv nicht lösen können. Dazu braucht es eine Positionierung in der nächsten Legislaturperiode. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.

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