– Es gilt das gesprochene Wort! –
Sehr geehrte Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauende an den Bildschirmen,
ich freue mich, dass wir heute diesen Aspekt aus dem Dialogprozess gute Arbeit an Hochschulen ausführlich hier im Landtag diskutieren. Wir Bündnisgrüne haben dafür gesorgt, dass dieser Dialogprozess Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Und auch dafür, dass studentische Beschäftigte daran aktiv beteiligt sind. Gleichzeitig liegt seit wenigen Wochen der Referent*innenentwurf für ein neues Hochschulgesetz vor, der bereits Vorschläge für Verbesserungen enthält. Insofern ist es verständlich, dass Sie die Debatte dazu anstoßen. Zunächst sollten wir aber schauen, was sich schon jetzt ändern würde, wenn wir den Gesetzesentwurf später so beschließen sollten.
Als erstes wollen wir den unangemessenen Begriff Hilfskräfte abschaffen und stattdessen von studentischen Beschäftigten sprechen. Denn es handelt sich um hochqualifiziertes wissenschaftliches Personal, nicht um Hilfskräfte. Parallel bereiten übrigens die Novelle des Personalvertretungsgesetzes und damit die Einführung eines studentischen Personalrats vor. Wenn wir dies hier gemeinsam beschließen, sind wir das zweite Bundesland, das einen solchen einführt. Hier sind wir also ganz vorn in der Debatte mit dabei.
Darüber hinaus wollen wir eine Mindestvertragslaufzeit im Hochschulgesetz. Im Entwurf stehen 6 Monate. Sie fordern 2 Jahre. Mir persönlich sind 6 Monate auch deutlich zu wenig, meine Fraktion steht genau wie Sie für 2 Jahre und ich werde mich weiterhin dafür einsetzen. Berlin ist da bereits vorangegangen. Dennoch ist anzuerkennen, dass auf jeden Fall eine kleinteilige Stückelung in Ein- bis Zwei-Monatsverträge endlich einmal ausgeschlossen würde. Damit beschäftigen wir auch die Verwaltungen völlig unnötig, die mehrere hundert Verträge alle paar Monate neu aufsetzen müssen. Ich hoffe, dass wir im parlamentarischen Verfahren mindestens noch auf 1 Jahr Laufzeit erreichen können.
Außerdem wollen wir im neuen Hochschulgesetz verhindern, dass die Personalkategorie wissenschaftliche Hilfskräfte als Dumpingkategorie missbraucht wird: Nämlich für Personen, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben und wissenschaftlich arbeiten. Sie sind sachgerecht als akademische Mitarbeiter*innen zu beschäftigten.
Klarstellen möchten wir auch, dass nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2018 Verwaltungstätigkeiten nicht mehr mit Verträgen als studentische Beschäftigte erledigt werden dürfen, etwa in Bibliotheken oder der IT. Natürlich ist es möglich, dass Studierende dort weiterhin in Nebenjobs arbeiten können, aber eben im Rahmen des ganz normalen Arbeitsrechts, nicht per Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft. Studentische Beschäftigte müssen laut BAG a) tatsächlich studieren und b) mit wissenschaftlichem Bezug arbeiten und sich dadurch weiterqualifizieren können. Die Hochschulen sind gefragt, Verwaltungstätigkeiten durch reguläre Beschäftigungsverhältnisse abzudecken, um rechtssicher zu handeln. Und dazu versetzen wir sie auch in die Lage durch die Hochschultreppe, also eine stetig anwachsende Grundfinanzierung von 5 Mio. Euro mehr pro Jahr. Und das trotz der knappen Kassen während Corona und in der Energiekrise. Und Übrigens: Zur Tarifbindung aller Tätigkeiten an Hochschulen kann meine Fraktion sich auch mehr vorstellen, etwa eine hochschuleinheitliche Tarifbindung bei Outsourcing.
Ich freue mich sehr, dass die TdL seit über 30 Jahren endlich bereit ist, über die Tarifierung der studentischen Beschäftigten zu reden. Aber die Forderung der Gewerkschaften lautete wohlweislich eben auch genau so: die studentischen Beschäftigten zu tarifieren. Sie legen sich also nicht fest auf das „Wie“: Möglich wären ein Einbezug in den TvL, aber auch ein eigener Flächentarifvertrag im Bundesgebiet oder Regelungen in den Ländern, so wie in Berlin bereits praktiziert. Dem würden wir mit diesem Antrag vorgreifen. Das sollten aber die Sozialpartner*innen aushandeln.
Insofern: Ich unterstütze die Forderungen der Gewerkschaften und der Initiative „TVStud“ nach einer tariflichen Absicherung vollständig. Brandenburg wird meines Wissens durch das Finanzministerium in der Tarifgemeinschaft der Länder vertreten. Ich möchte den Impuls aus dem Antrag daher aufgreifen – lieber Herr Stübgen, bitte unterstützen Sie die Forderungen nach Tarifierung dort!
Und zu guter Letzt, liebe Linksfraktion, möchten Sie die Ergebnisse des Dialogprozesses in Mindeststandards festhalten. Genau – lassen Sie uns die Ergebnisse abwarten und parallel das neue Hochschulgesetz vorbereiten. Es steckt wie gesagt bereits einiges Gutes im Entwurf drin und ich hoffe, im parlamentarischen Verfahren wird noch mehr möglich sein. Daher benötigen wir den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht.