Für die Landesregierung antwortete Ministerin Ursula Nonnemacher:
Im Jahr 2020 (also vom 01. August bis 31. Dezember 2020) wurden insgesamt acht Anträge auf Förderung einer Praxisgründung und ein Antrag auf Förderung einer Geburtshausgründung mit einem Gesamtfördervolumen von 75.000 Euro gestellt und bewilligt. Knapp 64.000 Euro Fördermittel wurden bis Mitte Dezember 2020 ausgezahlt. Die verbleibenden gut 11.000 Euro wurden Anfang 2021 ausgezahlt. Die überwiegende Anzahl von Praxisgründungsförderungen in 2020 hat im ländlichen Raum in Land- und Kleinstädten stattgefunden. Konkret wurden sieben Anträge aus Gemeinden mit einer Bevölkerungsstärke zwischen 1.500 und 23.000 Einwohnern gestellt. Regional verteilen sich die Anträge wie folgt auf Brandenburg: je ein Antrag aus den Landkreisen Barnim, Elbe-Elster und Potsdam-Mittelmark. je zwei Anträge aus den Landkreisen Märkisch-Oderland und Uckermark (1 Praxis, 1 Geburtshaus). je ein Antrag aus Cottbus und Potsdam. Insofern konnte die Hebammenförderrichtlinie, trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie, zu einer Verbesserung der Versorgung mit freiberuflicher Hebammenhilfe insbesondere in den ländlichen und dünn besiedelten Regionen Brandenburgs erfolgreich beitragen.