
Foto: Torsten Maue
„Seit Januar 2020 habe ich regelmäßig nachgefragt, ob der Verkauf von Fernverkehrstickets und die Beratung dazu im Frankfurter Bahnhof ab Dezember 2022 erhalten bleibt. Denn dann übernimmt die ODEG die RE1-Strecke inklusive des Ticketvertriebs in den Bahnhöfen. Mir ist versichert worden, dass das Land den Vertrieb von Fernverkehrstickets am Bahnhof Frankfurt (Oder) als Vertragsbestandteil vorbereitet. Es kann nicht sein, dass nun das Gegenteil passiert: Nach der Neuvergabe der RE1-Strecke finden die Bürger*innen und Tourist*innen in der viertgrößten Stadt Brandenburgs kein Verkaufspersonal für Fernverkehrstickets mehr vor. So geht keine Verkehrswende. Hier muss der Verkehrsminister intervenieren und darf die Verantwortung nicht an die Bahnunternehmen abgeben.“
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Doch Nachwuchssorgen, Klimakrise und der Preisdruck im Einzelhandel stellen unseren Obstanbau vor große Herausforderungen. In einem Fachgespräch der bündnisgrünen Landtagsfraktion mit Obstbäuerinnen und -bauern, Forscher*innen und Verbänden haben wir daher am 13. Januar diskutiert, was es braucht für einen zukunftsfähigen Obstanbau. Die Ergebnisse sind in diesen Antrag eingeflossen.
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Im Frühjahr blühten die Obstbäume wieder allerorts in Brandenburg. Damit das auch in Zukunft so bleibt und der Obstanbau in Brandenburg eine Zukunft hat, möchte die Koalition die Herausforderungen wie die Klimaerhitzung, die fehlende Wirtschaftlichkeit und die Frage der Unternehmensnachfolge angehen. Der heute im Landtag angenommene Antrag fordert die Landesregierung zu einer ganzen Reihe von Maßnahmen auf, etwa die Förderung der Biodiversität und klimaangepasster Sorten, die Intensivierung praxis- und anwendungsorientierter Forschung mit Fokus auf Klimaanpassung, sowie die Entwicklung von Nachwuchsprojekten und Kampagnen zur Fachkräftesicherung im Obstanbau.
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Zum gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts in Warschau hinsichtlich der Baumaßnahmen an der Oder äußert sich die Frankfurter Bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sahra Damus wie folgt: Das polnische Verwaltungsgericht hat mit dem gestrigen Urteil den Beschluss des Generaldirektors für Umweltschutz der Polnischen Umweltbehörde zum sofortigen Vollzug der Bauarbeiten an der Oder aufgehoben. Damit ein Baustopp an der Oder jedoch wirksam wird, muss in Polen die betreffenden Behörde den Beschluss nach Zugang des Urteils noch einmal selbst treffen. Dazu ist der Generaldirektor nun aufgefordert und er ist dann an die Gerichtsentscheidung gebunden. Welche Kritikpunkte der Umweltverbände und des Brandenburger Umweltministeriums das Gericht aufgegriffen hat, wird sich erst in der Begründung des Urteils zeigen. Es wird in den kommenden Wochen erwartet. (mehr …)
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