In der heutigen Fragestunde stellte Sahra Damus, kulturpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, eine Mündliche Anfrage zum Stand des Gerichtsverfahrens im Fall Hohenzollern. Zu den Ausführungen der Finanzministerin erklärt sie:
„Wir kritisieren, dass die Hohenzollern eine gerichtliche Klärung offensichtlich scheuen. Das Verfahren sollte endlich weitergeführt werden, um das Land gegenüber den Vorwürfen der Hohenzollern zu entlasten. Es ist höchste Zeit, dass die Spekulationen beendet werden. Wir befinden uns – auf Betreiben der Hohenzollern – bereits vor Gericht, daher sollten aus unserer Sicht keine weiteren nichtöffentlichen Gespräche stattfinden. Das könnte letztlich auch dem Verfahrensausgang schaden. Wenn die Hohenzollern gleichzeitig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten reihenweise mit Unterlassungsklagen überziehen, kann zudem der Eindruck entstehen, dass die Wissenschafts- und Pressefreiheit in Frage gestellt werden.“
Thomas von Gizycki, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:
„Wir sind überrascht, dass das Finanzministerium dem Vorschlag der Hohenzollern zugestimmt hat. Eine Einigung mit den Hohenzollern ohne ein entsprechendes Urteil im Rücken wäre problematisch, weil dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass zu Unrecht Steuergelder ausgezahlt werden, auf die die Antragstellerinnen und Antragsteller eigentlich keinen rechtlichen Anspruch haben. Wir wünschen uns eine stärkere Beteiligung des Landtags an den strategischen Überlegungen des Landes.“
Hintergrund
Die Hohenzollern hatten ursprünglich einen Antrag auf finanzielle Entschädigung beim Land Brandenburg nach dem Ausgleichsleistungsgesetz gestellt. Das Land hatte den Antrag abgelehnt, weil der begründete Verdacht bestand, dass das Haus Hohenzollern dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet hätte und damit nicht entschädigungsfähig sei. Gegen diesen ablehnenden Bescheid klagte das Haus Hohenzollern schließlich. Zur Frage, was „erheblichen Vorschub leisten“ konkret bedeutet, liegen verschiedene Gutachten vor.
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Fragestunde Mündliche Anfrage 225 Sahra Damus (B90/GRÜNE) 21.08.2020 Drucksache 7/1840
Antwort des Ministers des Inneren und Kommunales Stübgen
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Fragestunde Mündliche Anfrage 196 Sahra Damus (B90/GRÜNE) 21.08.2020 Drucksache 7/1839
Antwort der Ministerin der Finanzen und für Europa
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Heute berät das Brandenburger Landesverfassungsgericht über das hiesige Paritätsgesetz, das der Landtag auch auf Initiative der bündnisgrünen Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet hatte.
Dazu äußert sich die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, SAHRA DAMUS, wie folgt:
„Die intensive Debatte, die wir heute im Gerichtssaal erleben dürfen, stimmt uns zuversichtlich – und sie macht deutlich, dass es hier nicht um Schnellschüsse geht. Das Gericht nimmt sich Zeit, um eine sorgsame Abwägung zwischen Wahlrechtsgrundsätzen und Gleichstellungsauftrag vorzunehmen. Eine solche ist unerlässlich, und wir erwarten sie mit Spannung. Die Verhandlung zeigt auch: Das Wahlrecht dient den Menschen und muss sich insofern stets weiterentwickeln, wie beispielsweise auch das Steuer- oder Familienrecht. So hat es auch die Prozessvertreterin des Landtags überzeugend dargelegt.“
Die Fraktionsvorsitzende PETRA BUDKE ergänzt:
„Gleichzeitig ist unsere Haltung klar: Das Grundgesetz gibt der Politik den klaren Auftrag einer Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Unsere Landesverfassung beinhaltet zudem einen umfassenden Gleichstellungsauftrag, der das Land zu wirksamen Maßnahmen verpflichtet. In seinem Verfassungsauftrag unterscheidet sich Brandenburg auch von Thüringen, wo kürzlich ein vergleichbares Gesetz abschlägig vom Landesverfassungsgericht beschieden worden war.“
Die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ALEXANDRA PICHL, sagt:
„Wahre Gleichberechtigung ist erst dann erreicht, wenn Frauen gleichbeteiligt an politischen Entscheidungen und an der Gesetzgebung mitwirken können. Leider sind wir davon in zahlreichen Parlamenten, auch im Brandenburger Landtag und im Bundestag, noch weit entfernt, wie Frauenanteile um die 30 Prozent beweisen. Hier kann das Paritätsgesetz – das sich Brandenburg als erstes Land gegeben hat – eine wirksame Maßnahme sein. Das haben Paritätsgesetze in anderen Ländern gezeigt.“
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