Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,
liebe Gäste,
werte Kolleg*innen von der AfD, wahrscheinlich sind Sie in lauten Jubel ausgebrochen, als sie das eben zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar gelesen haben.
Hey, haben Sie sich gedacht, das passt super ins AfD-Profil, lasst uns mal wieder einen Antrag zum Kopftuchverbot machen, das funktioniert bei Facebook immer so gut:
- Angst schüren vor Muslimen,
- Frauen als unterdrückte Wesen darstellen
- und entgegen der Faktenlage eine Mücke zum Elefanten zu machen.
Sie wollen mit diesem Antrag den Anschein erwecken, dass besagte Gerichtsurteil sei ein Paradigmenwechsel und Sie die Kämpfer*innen für die Neutralität der Justiz. Mitnichten. Sie sollten den Beschluss mal bis zum Ende lesen, dann könnten wir unsere Zeit auch mit sinnvollen Anträgen verbringen.
Die religiöse Neutralität des Staates ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Allerdings ignorieren Sie genau das mit Ihrem Antrag. Denn das Bundesverfassungsgericht gibt uns als Parlament nach wie vor die Aufgabe, die beiden Verfassungsgüter Religionsfreiheit und weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates abzuwägen und miteinander in Einklang zu bringen.
Keines der beiden Verfassungsgüter überwiegt so stark, dass es das andere per se aufheben kann. Das Tragen eines Kopftuches an sich ist keine Verfassungswidrigkeit, auch nicht bei einer Richterin, einer Staatsanwältin oder einer Referendarin.
Ein solches, von Ihnen gefordertes Gesetz müsste – um verfassungsgemäß zu sein – sämtliche religiösen Symbole gleichbehandeln. Sie picken sich aber eines heraus.
Unser Grundgesetz verbietet nämlich die Privilegierung und auch die Benachteiligung einzelner Religionen. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren oder sie ablehnen. Und stellen Sie sich mal vor: Stattdessen spricht das Grundgesetz sogar davon, dass der Staat gekennzeichnet ist von Offenheit gegenüber der Vielfalt von Weltanschauungen und Religionen. Unser Staat baut auf einem Menschenbild auf, das geprägt ist von der Würde des Menschen, eines jeden Menschen. Auch der Würde einer Muslima mit Kopftuch.
Was sie dabei vergessen: die Funktionsfähigkeit der Justiz hängt nicht nur davon ab, dass der Staat religiös neutral ist, sondern auch davon, dass die Justiz unsere gesellschaftliche Vielfalt widerspiegelt und in sich diskriminierungsfrei ist.
Eine einseitige Justiz kann nur schwer Neutralität wahren.
Angesichts dessen, dass wir hier über eine einzige Person in der Brandenburger Justiz sprechen, die je in ihrer juristischen Funktion ein Kopftuch getragen hat, wird klar, dass sie sich an jeden Strohhalm klammern um überhaupt einen Anlass zu haben, gegen muslimische Mitbürger*innen Stimmung zu machen. Sie stellen das Tragen des Kopftuches als einen Angriff auf die staatliche Neutralität dar. Dieses vergiftete Gedankengut lässt Sie blind werden für die Grundsätze unseres Rechtsstaates.
Mir ist schon klar, dass es nicht in Ihr Weltbild passt, wenn eine Muslima eine rechtsstaatliche Funktion ausübt. Das würde ja heißen: Da ist eine Frau, die sich ihren Weg in eine wichtige Funktion unserer Gesellschaft erarbeitet hat und selbstbestimmt entscheidet, dass sie ein Kopftuch tragen will.
Das passt so gar nicht zu der immer wieder erzählten Geschichte, Frauen mit Kopftuch seien unterdrückt, ihres eigenen Willens beraubt. Die Muslima im Gerichtssaal führt ihnen das Gegenteil vor Augen, und genau deswegen wollen sie das unterbinden. Sie reduzieren eine hervorragend ausgebildete Juristin darauf, welche Religion sie hat. Das sagt nichts darüber aus, ob sie eine emanzipierte Frau oder eine gute Juristin ist. Sondern offenbart nur, dass Sie offenbar gegen Religionsfreiheit sind.
Letztlich schränken Sie mit diesem Antrag genau das ein, was sie vorgeben schützen zu wollen:
die Religionsfreiheit, die Neutralität des Staates, und: den freien Willen der Frau.
Wir lehnen den Antrag daher ab.