Dezember 11, 2019 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes der AfD-Fraktion „Gesetz zur Abschaffung des Parité-Gesetzes

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,

Die AfD versucht nun also erneut das Paritégesetz abzuschaffen. Mit Gesetzentwurf, den sie aus der letzten Wahlperiode recylet hat.

Da sage ich nur: Gerade mal ein Fünftel der Mitglieder Ihrer Fraktion sind Frauen. Das ist doch das beste Beispiel dafür, wie sehr dieser Landtag – und leider nicht nur der – ein Parité-Gesetz braucht. 

Wir Bündnisgrünen sind stolz darauf, dass wir in der letzten Legis-laturperiode einen ersten Entwurf für das Paritégesetz eingebracht haben. Wir haben es damals sogar aus der Opposition heraus geschafft, einen gemeinsamen Kompromiss anzustoßen, der am Ende breit über Parteigrenzen hinweg vom Landtag getragen wurde.

Die Verabschiedung des Paritégesetzes – 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts – war ein Meilenstein für die Geschlechtergerechtigkeit und hat zu Recht bundesweit Beachtung gefunden. Ich danke allen Frauen und Männern, die für diesen Erfolg gekämpft haben! 

Dass ausgerechnet Sie von der AfD-Fraktion sich hier erneut hier als Verfassungsverteidiger aufspielen, ist wenig glaubwürdig. Verfassungsrecht ist nicht statisch, es entwickelt sich beständig weiter, so wie auch unsere Gesellschaft sich wandelt, auch wenn Sie gerne die Augen davor verschließen.

Unsere Landesverfassung ist hier fortschrittlich: Sie verpflichtet uns, für die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf, im öffentlichen Leben, in Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherheit zu sorgen. Über alle diese Fragen wird hier im Landtag entschieden. Deswegen ist es nur konsequent, mit der Gleichstellung bei den Listen für die Landtagswahlen anzufangen. 

Wir Bündnisgrünen haben das lang erprobt. Und das sieht man an der Zusammensetzung unserer Fraktionen. Weitere Parteien sind uns gefolgt, denn Frauen sind nicht mehr bereit, auf die Hälfte der Macht zu verzichten. Ja, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu diesem Gesetz steht noch aus. Und die sollten wir auch abwarten. 

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Gericht die Abwägung von konkurrierenden Rechtsgütern vornimmt. Neben der Parteienfreiheit und den Wahlrechtsgrundsätzen gehört dazu nämlich auch der Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz und in der Landesverfassung. Solche Abwägungen sind in einem Rechtsstaat etwas ganz normales. Gäbe es sie nicht, wäre Vergewaltigung in der Ehe noch immer keine Straftat, es gäbe keine Ehe für alle und auch kein drittes Geschlecht. Für das Brandenburger Paritégesetz wird es bald eine Rechtsprechung geben. Wenn notwendig, kann der Gesetzgeber dann nachjustieren. Auch das ein ganz normaler Prozess. 

Aber auf diese Weise der Entscheidung vorgreifen zu wollen, zeugt von wenig Respekt vor dem Verfassungsgericht. Sie werden die Zeit aber nicht zurückdrehen können, auch wenn Sie es mit aller Macht versuchen. 

Die Uhren gehen – auch bei uns in Brandenburg – vorwärts.

 

>> Video zur Rede von Sahra Damus (11.12.19) – Quelle: rbb

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Dezember 9, 2019 | Pressemitteilungen

Meine Atrittsbesuche beim OB René Wilke und im Gemeinsamen Zentrum für dt.-pol. Polizei- und Zollzusammenarbeit

Antrittsbesuch OB (FfO)

Foto: Sahra Damus

Die Bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sahra Damus traf sich am vergangenen Donnerstag, den 19.12.2019 mit dem Frankfurter Oberbürgermeister René Wilke, um über die drängenden Frankfurter Fragen zu beraten, die beide zusammen in den kommenden Monaten verfolgen wollen.

Sahra Damus: „Unsere Stadt ist im Aufbruch und ich freue mich sehr, dass ich als Landtagsabgeordnete diesen Prozess aktiv unterstützen kann. Wir haben uns intensiv ausgetauscht über die möglichen Folgen der Tesla-Ansiedlung für unsere Stadt, über geeignete Projekte für den Zukunftsinvestitionsfonds der Landesregierung, die Teilentschuldung unserer Stadt, die notwendige Taktverdichtung des RE1, das Alte Kino, die Maßnahmen gegen die Sulfatbelastung im Frankfurter Trinkwasser, die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV usw. Das war sehr produktiv und ich bin ganz zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren gemeinsam eine Menge für unsere Stadt erreichen können.“

Des Weiteren informierte sich die Bündnisgrüne Landtagsabgeordnete am vergangenen Freitag, den 20.12.2019 über die Arbeit im gemeinsamen Zentrum der Deutsch-Polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Świecko.

Gemein. Zentrum Zwiecko

Foto: Sahra Damus

Sahra Damus: „Ein gemeinsames Europa mit offenen Binnengrenzen funktioniert nur gut, wenn die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gut klappt. Denn auch die organisierte Kriminalität arbeitet grenzüberschreitend. Ich habe sehr viel gelernt über die erfolgreiche und gute Zusammenarbeit der Deutschen und Polnischen Beamten hier bei uns in Swiecko und dass das zugrunde liegende deutsch-polnische Regierungsabkommen fortschrittlicher ist als andere Regierungsabkommen mit anderen Ländern. Gute Nachrichten sind ja meist keine Nachrichten, daher freut es mich besonders, dass ich auch erfahren habe, dass die Anzahl der Straftaten, insbesondere der Diebstahldelikte, weiterhin rückläufig sind. Wünschenswert wäre eine Ausweitung auf den Bereich Justiz, sodass auch Staatsanwält*innen sich schneller austauschen können. Das halte ich für sinnvoll, erscheint mir aber zum jetzigen Zeitpunkt ein „dickes Brett“ auf Bundesebene. Die Beamt*innen wünschen sich außerdem einen zentraleren Standort ihrer Einrichtung in der Doppelstadt. In beiden Angelegenheiten werde ich dran bleiben und Gespräche suchen. Wichtig halte ich darüber hinaus eine Wertschätzung der Arbeit der Beamte*innen: sie sind nachts und auch an Feiertagen im Einsatz. Herzlichen Dank dafür.“

Die anhängenden Bilder können Sie unter Angabe von „Sahra Damus“ gern verwenden.

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Dezember 6, 2019 | Meine Themen

Modellprojekte Nachbarsprachenunterricht Polnisch in Frankfurt (Oder)

Mündliche Anfrage an die Landesregierung

des Abgeordneten Sahra Damus

Drucksache 7/283

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November 16, 2019 | Pressemitteilungen

Bündnisgrüne sehen in der Einigung zum Klimapaket einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“

 MG 9629 500x333 equalIn einer Zwischenvereinbarung bei den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum Klimapaket der Bundesregierung wurde festgehalten, dass der Einstiegspreis für das Klimagas Kohlendioxid (CO2) erhöht wird. Für 2021 ist nun ein Einstiegspreis von 25 Euro geplant, statt wie bisher zehn Euro. Der Preis soll dann schrittweise bis 2025 auf 55 Euro erhöht werden. Als Entlastung für die Haushalte soll dafür die EEG-Umlage sinken. Die umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Isabell Hiekel nannte die Einigung von Bund und Ländern einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“. Die Bepreisung von CO2 gilt als wichtiges Element für eine ökologische Lenkungswirkung.

„Die heutige Einigung es zwar keine reine Umsetzung unserer Vorstellung, aber es ist dennoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung im Kampf zur Eindämmung der Klimakrise. Leider ist das gesamte Klimapaket schwarz-roten Bundesregierung aus unserer Sicht immer noch nicht ausreichend und müsste dringend nachgebessert werden“, sagt Isabell Hiekel. Ursprünglich hatten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen CO2-Einstiegpreis von 40 Euro gefordert. Dafür sollten alle Bundesbürger mit einem Energiegeld von anfangs 100 Euro entlastet werden.

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