Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,
Die AfD versucht nun also erneut das Paritégesetz abzuschaffen. Mit Gesetzentwurf, den sie aus der letzten Wahlperiode recylet hat.
Da sage ich nur: Gerade mal ein Fünftel der Mitglieder Ihrer Fraktion sind Frauen. Das ist doch das beste Beispiel dafür, wie sehr dieser Landtag – und leider nicht nur der – ein Parité-Gesetz braucht.
Wir Bündnisgrünen sind stolz darauf, dass wir in der letzten Legis-laturperiode einen ersten Entwurf für das Paritégesetz eingebracht haben. Wir haben es damals sogar aus der Opposition heraus geschafft, einen gemeinsamen Kompromiss anzustoßen, der am Ende breit über Parteigrenzen hinweg vom Landtag getragen wurde.
Die Verabschiedung des Paritégesetzes – 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts – war ein Meilenstein für die Geschlechtergerechtigkeit und hat zu Recht bundesweit Beachtung gefunden. Ich danke allen Frauen und Männern, die für diesen Erfolg gekämpft haben!
Dass ausgerechnet Sie von der AfD-Fraktion sich hier erneut hier als Verfassungsverteidiger aufspielen, ist wenig glaubwürdig. Verfassungsrecht ist nicht statisch, es entwickelt sich beständig weiter, so wie auch unsere Gesellschaft sich wandelt, auch wenn Sie gerne die Augen davor verschließen.
Unsere Landesverfassung ist hier fortschrittlich: Sie verpflichtet uns, für die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf, im öffentlichen Leben, in Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherheit zu sorgen. Über alle diese Fragen wird hier im Landtag entschieden. Deswegen ist es nur konsequent, mit der Gleichstellung bei den Listen für die Landtagswahlen anzufangen.
Wir Bündnisgrünen haben das lang erprobt. Und das sieht man an der Zusammensetzung unserer Fraktionen. Weitere Parteien sind uns gefolgt, denn Frauen sind nicht mehr bereit, auf die Hälfte der Macht zu verzichten. Ja, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu diesem Gesetz steht noch aus. Und die sollten wir auch abwarten.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Gericht die Abwägung von konkurrierenden Rechtsgütern vornimmt. Neben der Parteienfreiheit und den Wahlrechtsgrundsätzen gehört dazu nämlich auch der Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz und in der Landesverfassung. Solche Abwägungen sind in einem Rechtsstaat etwas ganz normales. Gäbe es sie nicht, wäre Vergewaltigung in der Ehe noch immer keine Straftat, es gäbe keine Ehe für alle und auch kein drittes Geschlecht. Für das Brandenburger Paritégesetz wird es bald eine Rechtsprechung geben. Wenn notwendig, kann der Gesetzgeber dann nachjustieren. Auch das ein ganz normaler Prozess.
Aber auf diese Weise der Entscheidung vorgreifen zu wollen, zeugt von wenig Respekt vor dem Verfassungsgericht. Sie werden die Zeit aber nicht zurückdrehen können, auch wenn Sie es mit aller Macht versuchen.
Die Uhren gehen – auch bei uns in Brandenburg – vorwärts.
>> Video zur Rede von Sahra Damus (11.12.19) – Quelle: rbb
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