Zum gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts in Warschau hinsichtlich der Baumaßnahmen an der Oder äußert sich die Frankfurter Bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Sahra Damus wie folgt:
Das polnische Verwaltungsgericht hat mit dem gestrigen Urteil den Beschluss des Generaldirektors für Umweltschutz der Polnischen Umweltbehörde zum sofortigen Vollzug der Bauarbeiten an der Oder
aufgehoben. Damit ein Baustopp an der Oder jedoch wirksam wird, muss in Polen die betreffenden Behörde den Beschluss nach Zugang des Urteils noch einmal selbst treffen. Dazu ist der Generaldirektor nun aufgefordert und er ist dann an die Gerichtsentscheidung gebunden. Welche Kritikpunkte der Umweltverbände und des Brandenburger Umweltministeriums das Gericht aufgegriffen hat, wird sich erst in der Begründung des Urteils zeigen. Es wird in den kommenden Wochen erwartet.
Das Gericht hat nun zwar ein „Stoppschild“ gesetzt hinsichtlich eines sofortigen Vollzugs der Baumaßnahmen an der Oder. Wir befürchten jedoch, dass der Generaldirektor nun die sieben Mal verschobene Entscheidung über die Widersprüche der Umweltverbände und des Brandenburger Umweltministeriums hervorholt und diese einfach negativ bescheidet. Damit wäre eine Klage in der Hauptsache
nötig. Dann kann aber auch in einem Eilverfahren ein Baustopp vor Gericht eingefordert werden.
Wir hoffen, dass die Bundesministerin für Umwelt, Steffi Lemke, bei der Tagung des Deutsch-Polnischen Umweltrates am 11.-12.7. das Thema noch einmal auf die Tagesordnung setzt. Denn die Umwelt-Ministerinnen beider Länder hatten einen intensivierten Dialog über den Schutz des Odertales vereinbart.
Wir halten diesen Konflikt mittlerweile auch für einen Fall für das Schiedsverfahren, welches im deutsch-polnischen Regierungsabkommen für strittige Fragen vorgesehen ist. Hier ist das Bundesverkehrsministerium gefordert, zu handeln.